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(Cyber)-Stalking und Digitale Gewalt

STALKING

Was ist Stalking (Nachstellung)?

Als Stalking werden immer wiederkehrende maßlose Belästigungen, Bedrohungen und Verfolgungen, gegenüber einer bestimmten Person bezeichnet, welche meist über einen längeren Zeitraum stattfinden. Die psychischen Folgen von Stalking werden als hochbelastend empfunden. In 2020 erfolgte eine großangelegte Studie, die besagt, dass mindestens jede 10 Person einmal Opfer von Stalking geworden sind. Die meisten Betroffenen sind weiblich.

Die Betroffenen fühlen sich macht- und schutzlos und können große soziale Ängste entwickeln. Die Tatbestände reichen von Psychoterror über Sachbeschädigung bis hinzu Körperverletzung.

 

Arten von Stalking:

- Zahlreiche (bedrohliche) Telefonate, SMS, Nachrichten, WhatsApp, Emails zu allen Tages- und Nachtzeiten
- Verfolgen und Auflauern in der Wohnung, der Arbeitsstelle, dem Supermarkt...
- Beleidigungen, Verleumdungen, Beschimpfungen, Bedrohungen, Nötigungen
- Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch
- Körperliche Angriffe

 

Wie kann ich mich wehren?

Grundsätzlich haben Betroffene zwei Möglichkeiten, rechtlich gegen Stalker vorzugehen:

1. Zivilrechtlicher Schutz:
Nach §1 des Gewaltschutzgesetzes kann durch eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage eine Schutzanordnung erwirkt werden (ein sog. Annäherungsverbot).

 

2.  Strafrechtlicher Schutz:
Seit dem 01.04.2007 gibt es nach §238 StGB ein eigenes Stalkinggesetz, in Deutschland Nachstellen genannt. Einige Handlungen des Stalkers, wie z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, Bedrohung oder Hausfriedensbruch erfüllen Straftatbestände, welche bei der Polizei angezeigt werden können. Die Polizei ist verpflichtet, jede Strafanzeige ernst zunehmen und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Ob sich der Täter strafbar gemacht hat oder nicht, unterliegt letztlich der Entscheidung der Staatsanwaltschaft.

 

Was kann ich tun?

Folgende Verhaltensweisen können Ihnen helfen, Täter in ihre Schranken zu weisen:

  • Sagen Sie dem Stalker nur einmal und unmissverständlich, dass Sie keinerlei Kontakt zu ihm wollen und ignorieren Sie ihn dann völlig! Jede nachträgliche Reaktion von Ihnen lässt ihn nur weiter hoffen und er bemüht sich noch stärker.

  • Reden Sie mit ihren Nachbarn, Freunden und Kollegen über Ihr Problem - Öffentlichkeit schützt Sie.

  • Dokumentieren Sie in einem Stalking-Tagebuch, wie Ihr Verfolger Ihnen nachstellt: Ort der Nachstellung, Datum, Uhrzeit, Stichworte zum Vorfall. Dieses Tagebuch kann bei Strafantragsstellung der Polizei und Staatsanwaltschaft später als Beweismittel dienen!

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!

  • Kontaktieren Sie eine kompetente Rechtsanwält*in und seien Sie auf dem Rechtsweg konsequent. Gerne helfen wir Ihnen auch auf der Suche nach einem/r Anwält*in weiter.

  • Wenn der Stalker Sie verfolgt und/ oder in Ihre Wohnung eindringt, benachrichtigen Sie die Polizei über den Notruf 110. Alarmieren Sie, wenn möglich, auch Ihre Nachbarn, damit Sie Zeugen haben!

  • Richten Sie sich bei Ihrem Telefon eine zweite Geheimnummer ein!

  • Verfolgt Sie der Stalker im Auto, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle!

 

Digitale Gewalt

Heute ist ein Leben ohne Smartphone oder Internet undenkbar. Mit technischen Hilfsmitteln und digitalen Medien können nützliche Inforamtionen aus dem Netz abgerufen werden. Leider hat das aber auch seine Tücken und Gefahren. Digitale Gewalt hat dabei viele Erscheinungsformen: vom Ausspionieren und Abfangen von Daten bis zur Androhung der Veröffentlichung persönlicher bzw. intimer Aufnahmen. Auch der Einsatz von Spyware, Identitätsmissbrauch und digitale Angriffe am Arbeitsplatz gehören dazu. 

 

Was können Sie tun?

  1. Setzen Sie ihr Socialmedia-Profil auf privat.

  2. Veröffentlichen Sie nicht ihren Aufenthaltsort.

  3. Verwenden Sie individuelle, lange Passwörter.

  4. Nutzen Sie Zwei-Faktor-Authentifizierungen.

  5. Dokumentieren Sie Drohungen

  6. Schützen Sie ihre Geräte vor Schad-Software.

  7. Installieren Sie eine Firewall-App für Computer und Smartphone.

 

Betreiber von facebook, X, Instagram, Youtube und Co. sind verpflichtet, nach dem Netzwerkdursuchungsgesetz rechtswidrige Inhalte zu löschen. Dazu meldet man sich bei der jeweiligen Platform über das NetzDG-Meldeformular

 

TIPP! Technikleitfaden bei Cyberstalking 

Die Haecksen, eine Frauenvereinigung des Chaos Computer Clubs haben eine Website ins Leben gerufen, die sich mit Cyberstalking beschäftigt. Bemerkenswert hierbei sind die zahlreichen Hinweise zur Sicherung, um sich vor Cyberstalking technisch schützen zu können.

Wir verweisen somit auf die empfehlenswerten Anleitung zur Sicherung von Accounts und Geräten.

Zu finden unter:  

https://antistalking.haecksen.org/anleitungen

 

 

Bei Fragen und Beratungswünschen können Sie sich gerne und jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen!


Weitere Informationen und Anlaufstellen finden Sie in unserem Flyer oder unter Links.

Frauen helfen Frauen e.V.

Theaterstraße 42
52062 Aachen

Tel.: (0241) 90 24 16

 

Zum Kontakt