Telefon: (0241) 902416

 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Interventionsstelle - Beratung nach dem §34a PolG

Was ist eine Interventionsstelle?

Eine Interventionsstelle ist eine Fachstelle für Opfer von häuslicher Gewalt. Seit 2005 ist die Beratungsstelle „Frauen helfen Frauen e.V.“  die Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt für den Bereich der Stadt Aachen. Die Interventionsstelle unterstützt, berät und informiert auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG). Die Ausführung des Gesetztes ist Landessache und wird nach dem §34a PolG geregelt. Die Arbeit der Interventionsstelle wird durch öffentliche Gelder der StädteRegion und Spenden finanziert. 

 

Bei uns finden Mädchen und Frauen ab 16 Jahren, welche Opfer von physischer, psychischer oder sozialer Gewalt geworden oder von Gewalt bedroht sind, Hilfe und Unterstützung. Gemeinsam mit der Betroffenen können Hilfemaßnahmen zur Bewältigung der individuellen Notsituation erarbeitet und umgesetzt werden.

 

Was tun bei häuslicher Gewalt?

Die Interventionsstelle arbeitet vorrangig nach dem so genannten pro-aktiven Ansatz, d.h. wir gehen von uns aus auf die betroffenen Frauen zu. Hat wegen häuslicher Gewalt ein Polizeieinsatz stattgefunden, übermittelt die Polizei bei Einverständnis des Opfers die Adresse und Telefonnummer an die Beratungsstelle. Die Interventionsstelle nimmt dann unverzüglich Kontakt mit der Betroffenen auf, damit z.B. bei einer Wegweisung (der Täter wird für 10 Tage aus der Wohnung verwiesen) fristgerecht Folgemaßnahmen eingeleitet werden können. 

Betroffene und/oder von Gewalt bedrohte Frauen können sich auch direkt, ohne vorherigen Polizeieinsatz, an die Interventionsstelle wenden. Kontakt aufnehmen.

 

Die Beratungen sind vertraulich und kostenfrei und können telefonisch oder in den Räumlichkeiten der Einrichtung stattfinden. Die Frauen entscheiden selbst, was und wie viel sie erzählen und welche weiteren Schritte sie unternehmen möchten.

 

Sie haben Rechte!

Bedrohung, Misshandlung, Isolation, Nötigung, Einschüchterung, Stalking, sexuelle Gewalt oder Erniedrigung von Frauen und ihren Kindern sind kein privates Schicksal, sondern eine ernste Verletzung der allgemeinen Grund- und Menschenrechte.

 

Das seit dem 01.01.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz bietet Betroffenen und ihren Kindern Schutz bei häuslicher Gewalt oder ständigen Belästigungen (Stalking). Die von Gewalt bedrohte oder betroffene Frau hat das Recht eine Schutzanordnung bei Gericht zu beantragen, so dass sie keinen weiteren Angriffen von Seiten des Täters mehr ausgesetzt ist.

 

Auch betroffene Jungen und Männer ab 16 Jahren erhalten eine kostenlose Beratung.

 

Das Gewaltschutzgesetz bestärkt!
Bei häuslicher Gewalt kann der Täter von der Polizei bis zu 10 Tage aus der Wohnung verwiesen werden.
Die betroffene Frau kann entscheiden, ob

  • sie in der Wohnung bleibt oder

  • Schutz im Frauenhaus sucht

und/oder

  • bei Gericht einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung stellt.


Das Gewaltschutzgesetz unterstützt!
Dem Täter kann per Strafandrohung untersagt werden

  • die gemeinsame Wohnung (oder Wohnung des Opfers) zu betreten

  • sich im Umkreis der Wohnung aufzuhalten

  • sich der betroffenen Person zu nähern, ihrem Arbeitsplatz oder einem bestimmten Ort

  • Kontakt zum Opfer aufzunehmen, sei es persönlich, per Telefon, SMS oder auf eine andere Art


In unserem Downloadbereich  finden Sie Flyer (auch mehrsprachig) zum Thema „Häusliche Gewalt“. Für Adressen und weitere Informationen schauen Sie bitte unter Links.

Frauen helfen Frauen e.V.

Theaterstraße 42
52062 Aachen

Tel.: (0241) 90 24 16

 

Zum Kontakt